Wer erteilt die Genehmigung?
Innerorts ist der Bürgermeister für Verkehr und Parken zuständig. Je nach Stadt heißt die Genehmigung „arrêté de stationnement“, „permis de stationnement“ oder in Paris „AOT de déménagement“. Beantragt wird sie beim Straßenamt, bei der Gemeindepolizei (police municipale) oder über ein Online-Portal der Stadt.
Fristen
Jede Gemeinde legt ihre Mindestfrist selbst fest. Beispiele laut den offiziellen Websites der Städte: mindestens 15 Tage in Paris, 15 Werktage in Grenoble, 14 Tage in Nantes, 11 Tage in Bordeaux, 10 Werktage in Lille, eine Woche in Lyon. Verspätete Anträge werden oft abgelehnt.
Die Schilder: der oft vergessene Schritt
Die Genehmigung allein hält den Platz nicht frei. In den meisten Städten müssen offizielle Halteverbotsschilder vor dem Termin aufgestellt werden, innerhalb der von der Gemeinde festgelegten Frist und mit einer Kopie der Genehmigung: mindestens 24 Stunden vorher in Marseille, 48 Stunden in Nantes oder Rouen, 72 Stunden in Straßburg. Erst dann kann die Polizei ein falsch parkendes Fahrzeug abschleppen lassen.
Manche Städte stellen die Schilder selbst auf (Lyon, Grenoble), viele stellen nichts bereit und überlassen es dem Antragsteller. Genau da kommen wir ins Spiel.
Sonderfall Paris
In Paris wird die Umzugsgenehmigung (AOT) mindestens 15 Tage vorher online beantragt, eine für die Auszugs- und eine für die Einzugsadresse. Sie ist keine Reservierung: Falschparker können nicht abgeschleppt werden. Um den Platz freizuhalten, dürfen Sie ihn vorab selbst reservieren („ventousage“). Unsere Schildaufsteller tun das mit unseren Schildern und gut sichtbar ausgehängter AOT.
Bußgelder ohne Genehmigung
- Parken in zweiter Reihe („stationnement gênant“): 35 €.
- Gehweg, Fußgängerüberweg, Radweg („stationnement très gênant“): 135 €.
- In allen Fällen kann das Fahrzeug abgeschleppt werden.
Was der Antrag in der Regel erfordert
- die genaue Adresse, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt beide Adressen (in Paris, Bordeaux oder Villeurbanne zum Beispiel sind zwei Anträge nötig);
- die Termine und Uhrzeiten;
- die Anzahl der Plätze oder die beantragte Länge;
- die Fahrzeuggröße und oft das Kennzeichen;
- manchmal einen Lageplan und gegebenenfalls den Einsatz eines Möbellifts.
Wie viele Plätze Sie reservieren sollten
- Transporter bis 12 m³: etwa 2 Plätze (10 m).
- Umzugswagen mit 20 m³: 2 bis 3 Plätze (10 bis 15 m).
- Lkw ab 30 m³: 3 bis 4 Plätze (15 bis 20 m).
- Mit Möbellift: zusätzlich die Stellfläche des Lifts und den Sicherheitsbereich einplanen.
Möbellifte und Straßensperrungen
Ein Möbellift auf der Straße braucht fast immer eine eigene Genehmigung: In Paris ist sie Pflicht, und Marseille verlangt einen Sicherheitsbereich sowie einen markierten Fußweg von mindestens 1,40 m. Lassen Umzugswagen und Lift keine Fahrspur mehr frei, sind eine verkehrsrechtliche Anordnung und Schilder für die Straßensperrung nötig, mit längeren Fristen: 20 Tage in Tours für eine Straßensperrung, 3 Wochen in Courbevoie, sobald der Verkehr beeinträchtigt ist.
Gebühren der Gemeinden
Jede Gemeinde legt ihre Gebühr selbst fest. Beispiele laut den offiziellen Websites der Städte: kostenlos in Bordeaux, Rouen oder Besançon; 69 € in Lyon und 68 € in Villeurbanne, Schilder inklusive; 33 € pro Tag und Fahrzeug in Aix-en-Provence; in Paris je nach Größe, Dauer und Standort 17 € bis 90 € pro Fahrzeug.
FAQ
Gilt die Genehmigung ohne Schilder?
In den meisten Gemeinden nicht: Das Verbot muss rechtzeitig, innerhalb der Frist der Gemeinde, beschildert sein, um durchsetzbar zu sein.
Wer zahlt die Gebühr der Gemeinde?
Der Antragsteller. Manche Städte verlangen nichts (Bordeaux, Rouen), andere rechnen pro Fahrzeug, Platz oder Tag ab. Wir nennen Ihnen den Betrag vor der Bestätigung.
Darf ein Möbellift auf der Straße stehen?
In der Regel nur mit eigener Genehmigung. In Paris ist die AOT für einen Möbellift Pflicht.
Kann ich die Schilder selbst aufstellen?
Wenn die Gemeinde die Beschilderung dem Antragsteller überlässt, ja, sofern es offizielle Schilder sind und die Genehmigung ausgehängt ist. Halteverbotsschilder ohne Genehmigung haben keine rechtliche Wirkung und können sogar ein Bußgeld nach sich ziehen, wie die Stadt Grenoble betont.
Ist es bei einem Container oder Gerüst anders?
Ja: Ein Container oder Gerüst auf der Straße erfordert eine Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Straßenraum, meist mit einer Sondernutzungsgebühr pro Stück oder pro Quadratmeter und Tag. Auch diese Anträge übernehmen wir.

